Knöllchen im Auslandsurlaub weiter ohne Folgen?
Bis zum vergangenen Jahr musste kein Autofahrer, der aus dem Urlaub ein Knöllchen mitgebracht hat, dieses zahlen. Eine Ausnahme war bisher nur Österreich, wo jeder Strafzettel ab 25 € vollstreckt werden konnte.
Nun können auch Strafzettel aus allen anderen EU-Ländern von mehr als 70 € in Deutschland vollstreckt werden. Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz, wobei hierher nur die Fälle gelangen, in denen das Bußgeld nicht gezahlt wurde oder Einspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde. Grund hierfür ist, dass die ausländische Behörde den Autofahrer zunächst selbst versucht ausfindig zu machen, um ihm den Bußgeldbescheid zuzustellen, was oft mit einem hohern Schreibaufwand zusammenhängt. Dies scheuten die Behörden nicht nur vor der neuen Regelung, sondern auch jetzt noch. Dies bedeutet, dass das Vollstreckungsverfahren noch sehr schleppend läuft. Weiter haben sich die Länder Belgien, Irland, Italien und Griechenland noch nicht angeschlossen.
Die EU will jedoch auch hier mit einer neuen Richtlinie ansetzen. Ab 2013 sollen die Verkehrssünder mittels eines EU-weiten Datenaustausches leichter ausfindig gemacht werden können. In der hierfür geplanten Datenbank namens „Eucaris“ sollen Fahrzeug- und Führerscheinregister gespeichert werden.

