Regeln für ein Leben ohne Trauschein
Wenn sich ein Paar entschließt, sein Leben miteinander zu verbringen, ohne zu heiraten, funktioniert dies meist komplikationsfrei.
Es gibt jedoch auch hier einige Regeln zu beachten, denn auch wenn der Partner für einen selbst der Mensch ist, der einem am nächsten steht, ist er vor dem Gesetz doch nur ein Fremder.
Dies bezieht sich sowohl auf Probleme, die mit einer Trennung einhergehen können, als auch in dem Fall, in dem ein Partner verstirbt.
Um Problemen vorzubeugen, ist es empfehlenswert, Verträge zu schließen. Zu beachten ist zum Beispiel der Fall, in dem ein Partner bei dem anderen einzieht. Hier empfiehlt es sich einen Untermietvertrag zu schließen, um im Falle einer Trennung nicht auf der Straße zu stehen. Auch für den Fall der gemeinsamen Anschaffung einer Immobilie sollte man sich gemeinsam, entsprechend der Beteiligungsquoten, ins Grundbuch eintragen lassen.
Wer gemeinsame Kinder hat, sollte bereits vor der Geburt eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt aufgesetzt werden, um das Kind im Falle einer Trennung, Krankheit oder Todesfall abzusichern.
Zu beachten ist weiter, dass ein Leben ohne Trauschein im Falle einer Trennung keinen Unterhaltsanspruch dem Ex-Partner gegenüber begründet. Dies kann jedoch vertraglich vereinbart werden, um den Partner abzusichern. Dies empfiehlt sich vor allem, wenn einer seinen Beruf für die Familie zurückgestellt hat.
Bei unverheirateten Paaren ist ein Testament ebenfalls wichtig, denn der nichteheliche Partner ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Außerdem sollten Vermögensverhältnisse und sonstige Eigentumsverhältnisse im Testament geregelt sein.
Es empfiehlt sich also grundsätzlich Verträge abzuschließen. Um diese individuell für das Paar und dessen Lebensverhältnisse auszugestalten, sollte dabei der Rat eines Rechtsanwalts gesucht werden. Rechtsanwalt Schmücker berät Sie gerne und umfassend.

