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Donnerstag, 29. September 2011 08:23 Alter: 234 Tag(e)

Modernisierung: BGH stärkt Rechte des Vermieters

In einer Entscheidung vom 28.09.11 (VIII ZR 242/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Vermieter bei Modernisierung von Wohnraum gestärkt. Wo früher eine detaillierte Planung über die Umbaumaßnahmen und Verbesserungen des Wohnraums dem Mieter vor Beginn der Bauphase vorgelegt werden musste, sagt der BGH nun hingegen, wenn der Vermieter seine Pläne den Mietern ankündigt. Zudem müsse die Erhöhung der Miete vorab bekanntgegeben werden. Mehr allerdings sei nicht mehr erforderlich. Zugleich müsse - so der BGH - der Mieter die Modernisierungsarbeiten dulden und dem Vermieter bzw. den Handwerkern im Rahmen der Arbeiten Zugang zu seiner Wohnung gewähren.