Mehr Rechte für Telefonkunden
In einem neuen Gesetz hat der Bundestag die Rechte der Telefonkunden gestärkt. Dieses sieht vor, das Unternehmen künftig für die Wartezeit vor Gesprächen keine Gebühren mehr erheben dürfen. Dies gilt sowohl für Gespräche aus dem Handy-, als auch dem Festnetz. Auch bei einer Weitervermittlung darf künftig eine Wartezeit nicht abgerechnet werden. Die neue Regelung gilt ausschließlich für Sondernummern, die der Verbraucher entsprechend der Länge des Gespräches zahlt, also nicht bei normalen Handy- oder Festnetznummern. Weiterhin zulässig sind auch Gebühren, die pauschal pro Anruf anfallen.
Ferner werden die Unternehmen verpflichtet, im Voraus über die voraussichtliche Wartezeit sowie darüber zu informieren, ob der Verbraucher oder der Angerufene die Kosten tragen muss. Verstöße des Unternehmens ziehen Bußgelder nach sich.
In der Übergangszeit nach dem Inkrafttreten sind solche gebührenpflichtigen Anrufe nur die ersten zwei Minuten kostenlos, danach erfolgt eine Abrechnung. Weiterhin besteht im ersten Jahr noch keine Informationspflicht.
Ergänzend werden die Rechte der Kunden bei einem Anbieterwechsel gestärkt. So darf bei einem solchen Wechsel der Kunde höchstens einen Kalendertag nicht zu erreichen sein. Dies gilt auch bei einer Rufnummernmitnahme.
Eine solche ist ebenfalls möglich, wenn der Kunde zu einem anderen Anbieter wechseln möchte, obwohl der Altvertrag noch nicht ausgelaufen ist.
Im Falle eines Umzuges beginnt die Vertragslaufzeit nicht, wie jetzt üblich, von neuem, sondern läuft zu den alten Konditionen weiter. Ist das alte Netz bei an der neuen Wohnung nicht verfügbar, so steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
Das neue Gesetz muss jetzt noch im Bundesrat bestätigt werden.

