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Mittwoch, 30. September 2009 16:17 Alter: 340 Tag(e)

Feststellungsklage im Erbrecht

 

Zulässigkeit bei Uneinigkeit der Erbengemeinschaft in einzelnen Punkten

Kommt es in einzelnen Fragen zu Uneinigkeit bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, so ist die Feststellungsklage ein probates Mittel zur Streitbeilegung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), welcher sich auch das Landgericht Bielefeld anschließt, ist eine solche Feststellungsklage zulässig, wenn lediglich einzelne Punkte zwischen den Mitgliedern oder auch einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft zu klären sind. In solchen Fällen braucht keine Klage auf Zustimmung zu einem Gesamt-Teilungsplan über den gesamten Nachlass erhoben zu werden. Insofern stünde das Prozessrisiko in keinem Verhältnis zu dem streitigen Thema. Das Feststellungsinteresse des Klägers wird von den Gerichten aus dem Grunde bejaht, dass nach Klärung der Streitpunkte einer einvernehmlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft regelmäßig nichts mehr im Wege steht. Für die Parteien ist besonders positiv zu bemerken, dass der Streitwert einer solchen Feststellungsklage und damit auch die Kosten der Klage weitaus geringer sind als bei einer entsprechenden Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan.