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Franchiserecht

Das so genannte Franchising ist ein modernes Vertriebskonzept, welches gerade im Einzelhandel, in der Gastronomie und auf dem Dienstleistungssektor vielfältige Verwendung findet. Mittels des Franchising wird vom Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer ein Konzept überlassen, unter dessen Verwendung der Franchise-Nehmer sein Geschäft zu betreiben hat. Dabei wird letzterer durch die Lieferung von Waren, Technologie oder Know-How vom Franchise-Geber unterstützt. Das Franchising gründet sich auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, die aber als rechtlich und finanziell unabhängige und selbständige Unternehmer am Markt tätig sind. Dieser Vertragstyp setzt auf einen hohen Wiedererkennungswert der Marke und den gemeinsamen Auftritt unter einer einheitlichen Bezeichnung.

Das Franchising basiert auf verschiedenen Rechtsgrundlagen mit internationalem und europäischem Bezug. Nach dem European Code of Ethics for Franchising muss ein Franchise-Vertrag einen gewissen Mindestinhalt besitzen, aus dem sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ableiten lassen können. Vor Abschluss des Frachise-Vertrages treffen den Franchise-Geber umfassende Schutz- und Aufklärungspflichten bzgl. der Rentabilität und der Systematik des angebotenen Know-Hows etc.

Beratungsbedarf besteht vor allem vor Abschluss eines Franchise-Vertrages auch von Dritter Seite, wie dem eigenen Rechtsanwalt, der den Vertrag auf unangemessene Passagen und nachteilige Formulierungen hin überprüfen kann. Nach Abschluss des Vertrages sind die rechtlichen Probleme überwiegend dann anzutreffen, wenn ein Franchise-Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wird, also Vertragsverletzungen vorliegen, die dann gar bis zur Kündigung oder Auflösung des Franchise-Vertrages führen können.

Neben der Beratungsfunktion liegt unser Tätigkeitsfeld sodann auch in der prozessualen Vertretung, die im Rahmen des Franchiserechts nicht nur vor den ordentlichen Gerichten stattfindet. Vielmehr ist Inhalt vieler Franchise-Verträge eine Schiedsabrede, durch die sich die Parteien der Judikatur von sachnäheren und mit Mitgliedern der Branche besetzten Schiedsgerichten unterwerfen. Wir treten auch vor diesen Sondergerichten für unsere Mandanten auf.

Zudem werden wir für verschiedene Franchise-Geber aus unterschiedlichen Dienstleistungs- und Handelsbereich tätig, um für diese die individuellen Vorstellungen eines Franchise-Vertrages in die entsprechend juristische Form zu bringen. Selbstverständlich ist dabei auf die einschlägige Rechtsprechung und Literatur zu achten, um Fallstricke und Problemstellungen für die Mandantschaft zu vermeiden.