Erbrecht
In Deutschland erreicht das Volumen der Erbfälle nach vorsichtigen Schätzungen jährlich 100 Mrd. bis 125 Mrd. €. Der durchschnittliche Nachlaßwert beträgt bei einer durchschnittlichen Zahl von Erbfällen im Jahr ca. 45.000,-- €. Tatsächlich umfaßt aber bereits jede vierte Hinterlassenschaft eine Summe von mehr als 150.000,-- €.
Aus diesen Zahlen läßt sich ersehen, dass erheblicher Beratungsbedarf besteht. Diesbzgl. sind zunächst eine umfassende Ermittlung des Sachverhaltes zusammen mit dem Mandanten, der vererben möchte, und eine individuelle, an die Bedürfnisse des Mandanten angepaßte Gestaltung der erbrechtlichen Erklärung erforderlich. So muß z.B. geklärt werden, ob die Mandantschaft gerne ein Ehegattentestament errichten oder doch lieber einen Erbvertrag abschließen, Vor- und Nacherbschaft anordnen, ein Vermächtnis einer bestimmten Personen erteilen möchte.
Beratung erfolgt auch in der Situation nach dem Erbfall. Dabei sind Fragen nach der Gültigkeit eines Testaments, der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, einer Pflichtteilsberechtigung und der Höhe des hinterlassenen Vermögens zu klären. Aufgrund der Komplexität des Erbrechts auch im Hinblick auf das Steuerrecht ist es unerläßlich, dass unsere Kanzlei mit ausgesuchten Steuerberatern zusammenarbeitet, um so den Mandanten umfassend betreuen zu können.
Auch die gerichtliche Auseinandersetzung ist dem Erbrecht nicht fremd. So besteht in Rechtsstreitigkeiten über Pflichtteilsansprüche und Miterbenauseindersetzungen die häufigste Anzahl der anhängigen Verfahren.