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Forderungsbeitreibungsrecht

Die Zahlungsmoral weiter Kreise der Bevölkerung, aber auch der Unternehmen ist in den letzten Jahren immer mehr gesunken. Dies spüren neben Unternehmern vermehrt auch Privatpersonen, wenn es um ihre gegen diverse Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten geht. Unsere Sozietät berät und vertritt Sie zunächst im vorprozessualen Stadium und versucht so – unter Vermeidung eines Prozesses -, Ihre Forderungen beizutreiben. Das bestimmte und fachlich-sachlich korrekte Auftreten eines Rechtsanwalts führt in vielen Fällen zu einer Begleichung der Außenstände. Sollte jedoch diese Vorgehensweise nicht zu dem gewünschten Erfolg der Zahlung führen, ist die Erlangung eines Titel gegen den Schuldner unerlässlich. Der Titel stellt die Eingangsvoraussetzung dar, um eine Zwangsvollstreckung und damit eine Befriedigung der Forderung durchführen zu können. Möglichkeiten, einen Titel zu erlangen, sind das Urteil, das Mahnverfahren mit der Erteilung eines Vollstreckungsbescheids, der Prozessvergleich usw., um nur einige zu nennen. Hat man sodann den Titel, wird das Zwangsvollstreckungsverfahren durchgeführt. Es bestehen hier mehrere Möglichkeiten, in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken. So unterliegen sowohl das bewegliche wie das unbewegliche Vermögen, als auch Forderungen (Lohnforderungen, Girokonten, Sparguthaben etc.) und Rechte (Anwartschaften, Pfandrechte usw.) des Schuldners der Zwangsvollstreckung.

Das Mahnverfahren

Das Klageverfahren

Die Zwangsvollstreckung