Markenrecht
Gerade im heutigen Wirtschaftsverkehr ist es unerlässlich, dass ein Unternehmen einen repräsentativen und wiedererkennbaren Auftritt verfolgt. Diesbzgl. muss das Unternehmen einen prägenden Namen und eine ebensolche Bildmarke besitzen. Für unsere Mandantschaft übernehmen wir den Schutz von Namen, Wortmarken, Hörmarken und Bildmarken. Wir setzen uns mit den deutschen oder europäischen Marken- und Patentämtern in Verbindung, führen die Korrespondenz und den Schutz der Marken durch. Zudem ergeben sich in der Praxis des öfteren Probleme aus der rechtswidrigen Nutzung von geschützten Begriffen. Dabei treten wir in Vertretung der Mandantschaft auf und mahnen den rechtswidrigen Nutzer ab und fordern ihn zur Unterlassung der weiteren Verwendung des Begriffes auf. In diesem Zusammenhang kommt es nicht selten zu Schadensersatzforderungen des Markeninhabers gegen den unrechtmäßigen Nutzer. Ebenso vertreten wir unsere Mandantschaft bei der zeitlich begrenzten Überlassung von Marken an Dritte. Wir verhandeln, gestalten und schließen diese entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträge sodann im Namen unserer Mandanten ab oder agieren gar im Rahmen eines Verkaufs der Marke als Berater.