Schönheitsreparaturen und Klauseln im Mietvertrag
Nach dem Gesetz hat der Vermieter die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten (§ 535 II BGB). Zu dieser Pflicht des Vermieters gehören auch die Schönheitsreparaturen. Diese gesetzliche Regelung wird allerdings in der Praxis in ihr Gegenteil verkehrt. In nahezu allen Formularmietverträgen werden die Schönheitsreparaturen durch Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Mieter abgewälzt.
Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter über die vorzunehmenden Schönheitsreparaturen handelt es sich zumeist um solche, die erst im Rahmen der Beendigung des Mietverhältnisses auftauchen. Befindet sich die Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Zustand , rankt sich der Streit zwischen den Parteien des Mietvertrages in der Regel darum, wer die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat, welchen Qualitätsanspruch sie erfüllen müssen und wer die Kosten trägt.
Grundsätzlich ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass der Mieter die Schönheitsreparaturpflicht zu tragen hat. Allerdings sind die in den Mietverträgen verwendeten vorformulierten Klauseln oftmals für den Mieter zu belastend und damit unwirksam. Ist dies Fall, tritt an die Stelle der unwirksamen Schönheitsreparaturklausel die gesetzliche Regelung. Demnach muss ohne wenn und aber der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchführen.
In der auch jüngsten Vergangenheit hat es eine Fülle von Urteilen zu Schönheitsreparaturklauseln gegeben. Regelmäßig sind dadurch die Rechte der Mieter gestärkt worden. Unter anderem ist von der Rechtsprechung jüngst die Regelung eines starren Fristenplans durch AGB-Klauseln für unwirksam erklärt worden. Ob eine einzelne Klausel nun wirksam ist, ist am Einzelfall anhand der dazu ergangenen Rechtsprechung zu überprüfen. In diesem Zusammenhang kann von uns oftmals bereits in einem Erstberatungsgespräch dem ratsuchenden Mieter oder auch Vermieter mitgeteilt werden, ob eine rechtliche Auseinandersetzung mit der jeweils anderen Partei des Mietvertrages erfolgversprechend ist und damit weiter betrieben werden soll.