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Vertragsrecht

Im Rahmen des Vertragsrechts bietet die Sozietät ein vielgefächertes Angebot. So entwerfen wir für unsere gewerblichen Mandanten Vertragstexte und Musterformulare sowie die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ferner überprüfen wir von unserer Mandantschaft abzuschließende Verträge auf Wirksamkeit, inhaltliche Ungereimtheiten und für die Mandantschaft nachteilige Klauseln. Für den privaten Mandanten führen wir Kaufvertrags-, Werkvertrags- und andere Vertragsstreitigkeiten durch. Dabei spielt vor allem die Kenntnis der neuesten Gesetzeslage eine entscheidende Rolle. So haben sich durch die Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.01.02 im Vertragsrecht eine Fülle von Änderungen ergeben, die sowohl aus der Sicht des Unternehmers, als auch des Verbrauchers zu beachten sind. So können bestimmte Formulierungen in Verträgen unwirksam sein, AGB keine Gültigkeit mehr besitzen und somit eine Haftungsfalle für den Unternehmer bedeuten. Gleichzeitig wurden die Rechte und Möglichkeiten des privaten Verbrauchers stark erweitert, so dass diesem häufig zu seinen Ansprüchen verholfen werden kann. Als Beispiele für die gesteigerte Haftung des Unternehmers und größeren Rechte des Verbrauchers seien nur der Sachmangelbegriff des Kaufrechts sowie das Verbrauchsgüterrecht genannt. Zudem übernehmen wir selbstverständlich auch in diesem Bereich die Prozessvertretung der Mandantschaft vor den Amts- und Landgerichten. Zum Vertragsrecht im weitesten Sinne gehören im übrigen auch familienrechtliche Verträge über die Folgen einer Trennung und Scheidung